Erklärung zur Barrierefreiheit

Shotspace ist bemüht, seine Website https://shotspace.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://shotspace.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bzw. den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) teilweise vereinbar. Es werden kontinuierlich Verbesserungen vorgenommen, um die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher zu erhöhen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

  • Bedienbarkeit per Tastatur: Bestimmte interaktive Elemente (z. B. Overlay-Fenster für die „Schnellansicht“ von Produkten oder dynamische Menüs) sind möglicherweise noch nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
  • Kontraste: Einige Textelemente weisen möglicherweise aus noch nicht den erforderlichen Mindestkontrast zum Hintergrund auf.
  • PDF-Dokumente: Verlinkte PDF-Dokumente (z. B. Widerrufsformulare) sind eventuell nicht vollständig barrierefrei.

Wir arbeiten aktiv daran, diese Barrieren zu beheben und die Website an die aktuellen Standards anzupassen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.12.2024 erstellt.

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 08.12.2024 überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit auf shotspace.de? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

Shotspace E-Mail: info@shotspace.de oder Kontaktformular: https://shotspace.de/kontakt/

Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten und Ihnen die nicht zugänglichen Informationen in einer barrierefreien Form zur Verfügung zu stellen.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten. Die Schlichtungsstelle, eingerichtet bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hat die Aufgabe, bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand muss nicht eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und die Möglichkeiten zur Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkter Kontakt zur Schlichtungsstelle: Schlichtungsstelle nach dem BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin